Wärmedämmverbundsysteme
Gebäude, die dem Wärmeschutz-Standard der 1970er Jahre entsprechen,
verbrauchen heute ein Mehrfaches an Heizenergie als Häuser, die
den Standard der Wärmedämmung von 1995 erfüllen. Bis zu 75% der Wärmeverluste
gehen dabei auf das Konto der ungedämmten Außenwände.
Grundsätzlich besteht ein WDV-System aus 3 Hauptkomponenten, die
an einer tragenden Hauswand angebracht werden - nämlich dem Dämmstoff
(wie z.B. Polysterol-Partikelschaum, Steinwolle oder Mineralschaumplatte),
der Armierung zur Verstärkung der Dämmplatten, bestehend aus
einer Armierungsmasse und einem Armierungsgewebe aus Glasfaser (damit
wird eine spätere Rissbildung verhindert) sowie der Schlussbeschichtung
bzw. der Außenhaut aus Putze,
Holz, Keramik, Klinker
oder Metall.
Wärmstens zu empfehlen:
Wärmedämmung reduziert den Heizenergiebedarf
Haben Sie manchmal das Gefühl: "Es zieht?" Dafür
können ungedämmte Außenwände verantwortlich sein,
bei denen die Frostgrenze direkt im Mauerwerk liegt.
Die Innenseite dieser Wände ist im Winter deutlich kälter
als die Raumluft, hierdurch entstehen Zuglufterscheinungen. Der Einsatz
eines WDV-Systems heißt deshalb immer Außendämmung.
Nur sie erzielt in Sachen Bauphysik Bestnoten. Durch die außen
liegende Dämmung wird die Frostgrenze in die Dämmschicht verlegt
und kann hier
keine Schäden anrichten. An der Innenseite unterscheidet sich die
Temperatur der Außenwand kaum noch von der Temperatur der Raumluft.
Ein herrlich angenehmes Raumklima ist das Ergebnis. Gleichzeitig schlägt
sich die Raumluftfeuchtigkeit nicht auf der warmen Oberfläche der
Wände nieder. Der Gefahr einer Schimmelpilzbildung wird so entgegengewirkt.
Auch die Sommerhitze kann nicht unmittelbar auf das Mauerwerk einwirken
(Thermoskanneneffekt): Während die außen gedämmte Wand
im Winter als Wärmespeicher dient und für ein angenehmes
Raumklima sorgt, bleibt sie im Sommer angenehm kühl.
Warum ein Energieausweis? Der umfangreiche, bedarfsorientierte Energieausweis
dokumentiert den Zustand von Gebäudehülle, Heizungsanlage,
Lüftung, Warmwasserbereitung und die Art der eingesetzten Energieträger.
Die Analyse dieser Werte stellt den rechnerischen "Norm"-Energieverbrauch
des Gebäudes dar und ist aussagekräftig beim direkten Vergleich
von Gebäuden ähnlicher Bauart.
Der einfachere, verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen dokumentiert
den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Abrechnungszeiträume.
Er ist weniger aussagekräftig, da z. B. das persönliche Nutzerverhalten
der Bewohner einen sehr starken Einfluss auf den Energieverbrauch von
Gebäuden nimmt.
"Und was verbraucht Ihr Haus?"
Der Energieausweis zeigt es schwarz auf weiß!
Was für Kühlschränke und andere Haushaltsgeräte
schon gängige Praxis ist, wird ab Mitte 2008 auch für Gebäude
Pflicht: die Dokumentation der "Energieeffizienz". Denn die
EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sicherzustellen,
dass beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden
ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird.
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises darf 10 Jahre nicht überschreiten.
Zudem sind dem Energieausweis Empfehlungen für die kostengünstige
Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beizufügen.
Schon mal was von der EnEV und dem Energieausweis gehört?
Kaum zu glauben: Der Energieverbrauch durch Wohngebäude macht
in Deutschland fast 50 % aus. Dieser soll mithilfe der EnEV (Energieeinsparverordnung)
verringert werden.
Deshalb fordert die EnEV beim Neubau oder der Erneuerung von Außenbauteilen
den Nachweis des Wärmeschutzes.
Das gesamte Gebäude wird mit seiner Anlagentechnik als Einheit
betrachtet und der rechnerische Primär-Energiebedarf ermittelt.
Dieser wird aktuell bei Neubauten in einem Energiebedarfsausweis dokumentiert.
Für Altbauten gab es bisher keine Dokumentationspflicht für
den rechnerischen oder tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes.
Dies ändert sich zukünftig unter bestimmten Umständen
mit Einführung des Energieausweises, bisher auch als Energiepass
bezeichnet.
Wann verbrauchs-, wann bedarfsorientiert?
- für Gebäude kleiner als 5 Wohneinheiten, die vor 1978
errichtet wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich
vorgeschrieben
- für Gebäude, die durch Sanierungsmaßnahmen auf einen
energetischen Stand gebracht worden sind, der mindestens dem Stand
der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) entspricht, gilt die
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
- die Wahlfreiheit wird auch bei größeren Gebäuden
mit 5 oder mehr Wohneinheiten eingeräumt
- der Energieausweis im Gebäudebestand wird voraussichtlich ab
dem 1. Juli 2008 Pflicht
- Energieausweise, die schon vor dem 1. Oktober 2008 ausgestellt werden,
können grundsätzlich mit Wahlfreiheit ausgestellt werden
- Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurden,
haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren
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